Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb?
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb? In vielen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die kompletten Kosten – vorausgesetzt, der Kurs dient der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie die Anmeldung funktioniert und warum Unternehmen in Velbert, Wuppertal und dem Bergischen Land jetzt handeln sollten. Ready2Rescue unterstützt dich bei der Organisation – einfach, direkt und ohne Papierkram.
Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb – Wer zahlt und was wird gefördert?
Ob Bauunternehmen, Pflegedienst oder IT-Start-up – eines haben alle Betriebe gemeinsam: Sie müssen Ersthelfer benennen und regelmäßig schulen lassen.
Doch viele stellen sich dabei die gleiche Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs im Unternehmen?
Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen ist die Schulung für Betriebe komplett kostenlos. Möglich macht das die Förderung durch die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – vorausgesetzt, ein paar Bedingungen sind erfüllt.
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Unternehmen?
Für betriebliche Ersthelfer übernehmen in der Regel die Berufsgenossenschaften (BG) oder die Unfallkassen (z. B. UK NRW) die kompletten Kosten. Das bedeutet: Der Betrieb muss nichts vorstrecken oder erstatten – der Kurs wird direkt mit der BG abgerechnet.
Voraussetzung dafür ist:
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist im Betrieb sozialversicherungspflichtig angestellt.
Der Kurs wird bei einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgeführt – z. B. bei uns, Ready2Rescue.
Es handelt sich um einen Grundkurs (9 UE) oder eine Fortbildung (ebenfalls 9 UE).
Wie viele Mitarbeitende dürfen geschult werden?
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern, abhängig von Branche und Betriebsgröße. Die Regelung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 1 und sieht wie folgt aus:
Büro- oder Verwaltungsbetriebe:
mindestens 1 Ersthelfer pro 20 anwesende Beschäftigte
Sonstige Betriebe (z. B. Handwerk, Industrie, Lager, Pflege):
mindestens 1 Ersthelfer pro 10 anwesende Beschäftigte
Schulen, Kitas, soziale Einrichtungen:
besondere Regelungen, oft zusätzlich zur Fachkraft (z. B. pro Gruppe/Schicht ein Ersthelfer)
Welche BG ist für meinen Betrieb zuständig?
Das hängt von der Branche ab. Hier ein paar Beispiele:
BGW (Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege): Für Pflegeeinrichtungen, Kitas, Kosmetik, Physiotherapie etc.
BG BAU: Für Handwerksbetriebe im Baugewerbe.
BG ETEM: Für Elektrobetriebe, Energieversorger, Medien, Druck etc.
UK NRW: Für öffentliche Einrichtungen und kommunale Träger in NRW.
Wenn du nicht sicher bist, wer bei dir zuständig ist, helfen wir dir gern weiter.
Wie läuft die Anmeldung zur BG-Förderung ab?
Ganz einfach: Wenn du bei uns einen Kurs buchst, übernehmen wir die Anmeldung direkt mit der BG oder Unfallkasse. Du bekommst vorher ein kurzes Formular mit einer Teilnehmerliste zur Bestätigung – wir kümmern uns um den Rest. Du musst in der Regel keine Rechnungen einreichen und keine Rückerstattung beantragen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja – wenn du z. B. einen Kurs für private Zwecke machen willst, Zusatzleistungen wünscht oder mehr Angestellte schulen lässt, greift die BG-Förderung nicht. Auch für Selbstständige ohne Angestellte gelten Sonderregeln.
Fazit
Betriebliche Erste-Hilfe-Kurse sind in der Regel für Unternehmen kostenfrei – wenn sie richtig organisiert sind. Die Berufsgenossenschaften tragen die Kosten, wir übernehmen die Abwicklung. So wird aus der gesetzlichen Pflicht eine einfache und effiziente Maßnahme für mehr Sicherheit im Betrieb.
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