Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen? – Das sagen die BG-Vorgaben

In diesem Beitrag erklären wir, wie viele betriebliche Ersthelfer in Unternehmen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen laut DGUV-Vorgaben vorgeschrieben sind – mit Beispielen, Sonderregelungen und einem Überblick zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.

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Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für den Notfall vorzusorgen – dazu gehört auch, ausreichend Ersthelfer zu benennen und regelmäßig zu schulen.

Doch wie viele Ersthelfer sind laut Gesetz eigentlich vorgeschrieben?

Die rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt, wie viele betriebliche Ersthelfer ein Unternehmen mindestens vorhalten muss:

  • Betriebsart Mindestanzahl an ErsthelfernVerwaltungs- und Handelsbetriebe mind. 5 % der anwesenden Beschäftigten

  • Übrige Betriebe (z. B. Handwerk, Industrie, Pflege) mind. 10 % der anwesenden Beschäftigten

  • Betriebe mit 2–20 Personen mind. 1 Ersthelfer

Beispielrechnung:

  • Ein Büro mit 20 Mitarbeitenden → mindestens 1 Ersthelfer

  • Eine Produktionsstätte mit 50 Beschäftigten → mindestens 5 Ersthelfer

Sonderfall: Kitas, Pflegeeinrichtungen & soziale Dienste

Einrichtungen mit besonderem Schutzauftrag – z. B. Kindergärten, Pflegeheime oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – sollten über die Mindestanzahl hinaus Ersthelfer einplanen. Hier geben viele Berufsgenossenschaften zusätzliche Empfehlungen heraus.

Wer übernimmt die Kosten?

In den meisten Fällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die Kurskosten für die Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern.

Ready2Rescue unterstützt Sie bei der Anmeldung zur Kostenübernahme und organisiert die Schulung direkt bei Ihnen vor Ort – einfach, zuverlässig und persönlich.

Unser Tipp aus der Praxis

  • Schulen Sie 1–2 zusätzliche Personen – so sind Sie auch bei Urlaub, Krankheit oder Schichtwechseln abgesichert.

  • Denken Sie an die regelmäßige Fortbildung alle 2 Jahre, wie von der DGUV vorgeschrieben.

Ready2Rescue – Ihre Lösung für betriebliche Erste-Hilfe-Kurse

Wir schulen Mitarbeitende in Unternehmen, sozialen Einrichtungen und Bildungsträgern – mobil, praxisnah und auf Wunsch mit direkter BG-Abrechnung.